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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20 AB RG   

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https://dejure.org/2020,76713
LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20 AB RG (https://dejure.org/2020,76713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2020 - L 3 SF 114/20 AB RG (https://dejure.org/2020,76713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2020 - L 3 SF 114/20 AB RG (https://dejure.org/2020,76713)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BSG, Beschlüsse vom 07. Oktober 2016 - B 9 V4/15 C -, juris Rn. 8, und 20. Juli 2016 - B 12 KR 3/16 C -, juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig ist ein Gericht im Rahmen seiner Verpflichtung zur Erwägung des Vortrags von Beteiligten gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (vgl. BSG, Beschlüsse vom 07. Oktober 2016 - B 9 V4/15 C -, juris Rn. 8, und 20. Juli 2016 - B 12 KR 3/16 C -, juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Hierbei verkennt der Kläger, dass Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung verbürgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, juris Rn. 71), d.h. eine Anhörungsrüge nicht dafür herangezogen kann, das Ergebnis einer richterlichen Entscheidungsfindung in der angegriffenen Entscheidung als unzutreffend zu würdigen (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Juli 2026 - B 12 KR 3/16 C -, juris).

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Gleichwohl wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Anhörungsrüge gegen Beschlüsse, durch die über Ablehnungsgesuche oder über eine Selbstablehnung entschieden wurde, mit der Begründung als statthaft erachtet, dass es sich um selbständige Zwischenverfahren handele, weil die Entscheidung über Ablehnungsgesuche Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalte und durch andere Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden könne (vgl. Schmidt in: Meyer-Ladwig/Keller/Leiterer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 178a Rn. 3e, und Flint in: jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017- Stand 27. Juli 2020 bzw. 03. August 2020, § 60 Rn. 159 bzw. § 178a Rn 41, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007- 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292, und 06. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, NZS 2011, 92 ).

    Das BVerfG hat insoweit ausgeführt, nach der Rechtsprechung des BSG sei im Falle eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der nicht zugleich Art. 101 Abs. 2 GG verletze, die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen und es sei offen, ob auch Gehörsverstöße während des Befangenheitsverfahrens mit der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) gerügt werden könnten, weshalb in einer solchen Prozesssituation keine sicheren und zumutbaren Rechtschutzmöglichkeiten eröffnet seien und ein Verweis auf die Anhörungsrüge gegen die Endentscheidung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, NZS 2011, 92).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Gleichwohl wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Anhörungsrüge gegen Beschlüsse, durch die über Ablehnungsgesuche oder über eine Selbstablehnung entschieden wurde, mit der Begründung als statthaft erachtet, dass es sich um selbständige Zwischenverfahren handele, weil die Entscheidung über Ablehnungsgesuche Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalte und durch andere Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden könne (vgl. Schmidt in: Meyer-Ladwig/Keller/Leiterer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 178a Rn. 3e, und Flint in: jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017- Stand 27. Juli 2020 bzw. 03. August 2020, § 60 Rn. 159 bzw. § 178a Rn 41, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007- 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292, und 06. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, NZS 2011, 92 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BSG ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewährleisten, dass die Beteiligten nicht durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf (in das Verfahren eingebrachten) Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicher zu stellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04. Juli 2013 - B 2 U 79/13 B -, juris Rn. 5 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Hierbei verkennt der Kläger, dass Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung verbürgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, juris Rn. 71), d.h. eine Anhörungsrüge nicht dafür herangezogen kann, das Ergebnis einer richterlichen Entscheidungsfindung in der angegriffenen Entscheidung als unzutreffend zu würdigen (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Juli 2026 - B 12 KR 3/16 C -, juris).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    § 178a SGG findet grundsätzlich keine Anwendung auf andere Verfahrensfehler, denn der Gesetzgeber hat mit dem insoweit eindeutigen Wortlaut eine Selbstkorrektur des Gerichts auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt und eine Rüge der Verletzung sonstiger Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensfehler bewusst ausgeklammert (vgl. Schmidt, a.a.O., § 178a Rn. 5a; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 -, NJW 2009, 3710).
  • BSG, 17.08.2017 - B 1 KR 6/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Nach Einführung der Anhörungsrüge (§ 178a SGG) in das sozialgerichtliche Verfahren kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden (BSG, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - B 6 KA 5/17 C -, juris Rn. 6 m.w.N., 17. August 2017 - B 1 KR 6/17 C -, juris, und 03. August 2017 - B 4 AS 194/17 B -, juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 178a Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Soweit das BVerfG ausnahmsweise gegen seine Entscheidungen Gegenvorstellungen zulässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris Rn. 2, und 01. April 2019 - 2 BvC 4/18 -, juris) beruht dies darauf, dass das BVerfGG anders als die fachgerichtlichen Verfahrensordnungen keine Anhörungsrüge kennt.
  • BSG, 17.10.2017 - B 6 KA 5/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertragsarzt - Beanstandung der inhaltlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Nach Einführung der Anhörungsrüge (§ 178a SGG) in das sozialgerichtliche Verfahren kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden (BSG, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - B 6 KA 5/17 C -, juris Rn. 6 m.w.N., 17. August 2017 - B 1 KR 6/17 C -, juris, und 03. August 2017 - B 4 AS 194/17 B -, juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 178a Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BSG ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewährleisten, dass die Beteiligten nicht durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf (in das Verfahren eingebrachten) Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicher zu stellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04. Juli 2013 - B 2 U 79/13 B -, juris Rn. 5 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvC 4/18

    Aufhebung eines Senatsbeschlusses und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BSG, 03.08.2017 - B 4 AS 194/17 B

    Erneuter Antrag auf Bewilligung von PKH; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • BSG, 07.11.2017 - B 10 ÜG 21/17 C

    Offensichtlich unzulässige Befangenheitsgesuche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Gegen diesen Beschluss hat der Kläger über seine Bevollmächtigte mit am 28. April 2020 eingegangenem Schreiben vom 27. April 2020 erneut Anhörungsrüge und Gegenvorstellung erhoben (Aktenzeichen L 3 SF 114/20 AB RG).

    Mit Beschluss vom 13. August 2020 (Aktenzeichen L 3 SF 114/20 AB RG) hat der Senat die mit Schriftsatz des Klägers vom 27. April 2020 erhobene Anhörungsrüge gegen den zum Aktenzeichen L 3 SF 43/20 AB ergangenen Beschluss des Senats vom 08. April 2020 zurückgewiesen.

    Weiterhin hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Hinblick auf den die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen die vormalige Berichterstatterin betreffenden Beschluss des LSG vom 08. April 2020 in dem Verfahren L 3 SF 43/20 AB und im Hinblick auf den weiteren Beschluss des LSG vom 13. August 2020 in dem Verfahren L 3 SF 114/20 AB RG, der die gegen den Beschluss vom 08. April 2020 erhobene Anhörungsrüge betraf, die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 verworfen.

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